Elektromobilität, Elektroauto, E-Auto, Laden. FAQ Autohaus Müller

Die Strombegrenzung kann im Fahrzeug über den Bordmonitor in den Einstellungen eingestellt werden.
Die LED-Anzeige am Ladeanschluss informiert über den Status des derzeitigen Ladevorgangs. Blinkt die Statusanzeige orange, wird das Laden des Fahrzeugs initialisiert. Blinkt die Statusanzeige blau, so befindet sich die Hochvolt-Batterieeinheit bei entriegeltem Fahrzeug im aktiven Ladezustand. Sollte der Ladestecker nicht korrekt gesteckt oder während des Ladevorgangs ein Fehler aufgetreten sein, so wird dieser Zustand durch Blinken der Ladestatusanzeige in der Farbe rot angezeigt. Bei verriegeltem Fahrzeug erlöschen die Ladestatusanzeigen nach einiger Zeit.
Bei uns erhalten Sie Ihre persönliche BMW oder MINI Charging Card und das Ladekabel (Mode 3) für öffentliches Laden. Die Anmeldung erfolgt über eine persönliche BMW oder MINI ID und Fahrzeugidentifikationsnummer auf https://bmw-public-charging.com bzw. https://mini-charging.com/ Dort kann einfach ein Ladevertrag abgeschlossen und die Charging Card aktiviert werden. Spätestens innerhalb von 24 Stunden sind Sie für das überregionale öffentliche Ladenetz freigeschaltet. Eine Übersicht aller Ladevorgänge erhalten Sie im Rahmen der monatlichen Rechnungsstellung.
Nein. Sie können derzeit damit keine öffentliche Ladestation reservieren. An einer entsprechenden zukünftigen Lösung wird gearbeitet.
Beim bidirektionalen Laden können Elektrofahrzeuge beim Anschluss an eine dafür ausgelegte Ladestation oder Wallbox nicht nur geladen werden. Es ist darüber hinaus möglich, Strom in umgekehrter Richtung in das Stromnetz zurückzuspeisen (zum Beispiel in den eigenen privaten Haushalt). Elektrofahrzeuge werden damit zu mobilen Energiespeichern, die bei Bedarf auch Strom abgeben können. Derzeit ist es leider noch nicht möglich ein BMW-Elektro- bzw. Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zum bidirektionalen Laden einzusetzen. Der Einsatz dieser Technologie ist aber in Zukunft geplant.
Diese Fragen beantworten wir in einem Antwortblock. Für eine längere und möglichst hohe Leistungsfähigkeit des Akkus sollten einige Dinge beachtet werden:
  1. Immer auf 100% vollladen sollte ebenso vermieden werden wie komplette Entladungen. Wenn in der Regel nicht unter 10% entladen und nicht über 90% aufgeladen wird ist der Verschleiß des Akkus bis zu sechsmal geringer. Wenn möglich sollte daher je nach eigenem Bedarf das Ladelimit entsprechend eingestellt werden. Natürlich kann die Vollladefunktion genutzt werden z.B. vor einer anstehenden Fahrt, bei der die Reichweite benötigt wird.
  2. Schnellladen nur wenn es notwendig ist. Die Akkulebenszeit kann sich um die Hälfte verkürzen, wenn permanent mit über 50 kW geladen wird. An manchen Fahrzeugen aber auch an Wallboxen kann die Ladeleistung für eine möglichst schonende Ladung eingestellt werden.
  3. Eine niedrigere Einstellung (sofern möglich) der Rekuperationsstufe schont den Akku ebenfalls. Der Nebeneffekt ist das längere Ausrollen (Segeln) des Fahrzeugs, bei dem der Schwung genutzt wird.10
  4. Auch die mit dem Fahrpedal abgerufene Motorleistung wirkt sich auf die Akkulebenszeit aus. Sanfteres Abrufen der Leistung stresst den Akku deutlich weniger. Bei sehr geringen oder hohen Außentemperaturen wird der Effekt noch verstärkt und ein entspannter Fahrstil wirkt sich hier besonders akkuschonend aus.
  5. Wenn es möglich ist, den Akku im warmen Zustand laden. Das bedeutet zum Beispiel bei Verfügbarkeit in einer Garage oder im Gebäude bei kalten Außentemperaturen oder bei Ladung im Freien immer gleich nach der Fahrt, wenn der Akku bereits vorgewärmt ist.
  6. Diese unter Punkt 1 – 5 genannten Effekte verstärken sich gegenseitig. Deshalb ist der bewusste und aufmerksame Umgang mit einzelnen Akkuthemen sinnvoll.
Bei Ihrem BMW oder MINI-Servicepartner gibt es die Möglichkeit einen Batterie Health Check durchführen zu lassen.
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz gegen Diebstahl verriegelt ein Elektroauto bzw. Plug-in-Hybrid-Fahrzeug mit Beginn des Ladevorgangs den Ladestecker im Hochvolt-Ladeanschluss. Der Ladestecker wird durch das Entriegeln (Öffnen z.B. über die Fernbedienung des Schlüssels) Ihres Fahrzeugs entriegelt. In einem BMW mit Operating System 8 oder neuer können Sie den Ladestecker bei verriegeltem Fahrzeug alternativ in der My BMW App entriegeln: Tippen Sie auf den aktuellen Ladevorgang in der Statusleiste und wählen Sie "Ladestecker entriegeln". Weitere Informationen zur Notentriegelung des Ladesteckers finden Sie in der BMW Driver’s Guide App oder in der Bedienungsanleitung Ihres BMW oder MINI.
Falls Ihr BMW oder MINI Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug den Ladevorgang nicht startet, kann das unterschiedliche Ursachen haben. Im Fahrzeug oder in der My BMW bzw. MINI App kann überprüft werden, ob der Lademodus "Sofort laden" aktiviert ist. Häufig verhindert ein nicht korrekt eingestecktes Ladekabel, nicht ordnungsgemäß verwendete Adapter oder Ladezubehör oder ein Defekt der Ladestation den Start des Ladevorgangs. Achten Sie auch auf Verschmutzungen und Beschädigungen des Ladesteckers und der Ladedose am Fahrzeug.
Ja. Sie können ein BMW oder MINI Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug mithilfe des Ladekabels oder des Flexible Fast Charger an einer herkömmlichen Haushaltssteckdose laden. Eine Verwendung von Verlängerungskabeln und Mehrfachsteckern ist untersagt. Durch die geringe Ladeleistung von 2,3 kW dauert der Ladevorgang an einer Haushaltssteckdose deutlich länger als an einer Wallbox oder an einer öffentlichen Ladestation.
Ja, die Installation einer Wallbox ist bei jedem Haus möglich. Die Ladeleistung ist allerdings vom Stromanschluss abhängig, der zuvor getestet werden und von entsprechenden Fachleuten geprüft werden muss.
Der entscheidende Unterschied zwischen einer Wallbox und einer Ladesäule ist, dass eine Wallbox an eine Wand oder einer Halterung montiert wird, während eine Ladesäule freistehend befestigt werden kann. Ladesäulen findet man deshalb vor allem im öffentlichen Raum oder auf Parkplätzen. Dagegen werden Wallboxen überwiegend an privaten Immobilien oder bei Flottenbetreibern montiert.
Elektroautos können auch ohne Probleme bei starkem Regen an einer Ladestation geladen werden. Isolierung, Schutzschalter und Abdeckungen von Ladesteckern sorgen für bestmöglichen Schutz.
Elektroautos (E-Autos) benötigen keinen Öl- mit Filterwechsel und haben auch keinen Luftfilter, Kraftstofffilter und Zündkerzen. Daher entfällt der Austausch dieser Teile. Kilometer- und Zeitabhängig gibt es trotzdem einen Wartungsbedarf. Primär ist das der Fahrzeugcheck, Wechsel des Mikrofilters für die Klimaanlage und der Bremsflüssigkeitswechsel. Abhängig vom Fahrprofil verschleißen auch beim E-Auto die Reifen und Bremsen. Durch die Rekuperation beim Elektroauto werden die Bremsen dabei in geringerem Maße beansprucht als bei Diesel- oder Benzin-Fahrzeugen. Zusammengefasst sind die Wartungskosten bei Elektrofahrzeugen geringer.
Ein BMW oder MINI Plug-in-Hybrid-Fahrzeug verfügt über folgende Fahrmodi: Im Modus "HYBRID" bzw. "AUTO eDRIVE" arbeiten Elektro- und Verbrennungsmotor zusammen. Der Zusatzfunktion "HYBRID ECO PRO" steht für maximale Effizienz in Bezug auf Antriebs-, Komfort-, Licht- und Klimafunktionen. Im Modus „ELECTRIC" bzw. "MAX eDRIVE" fährt Ihr BMW ausschließlich elektrisch. Im Modus "SPORT" arbeiten Verbrennungs- und Elektromotor gleichzeitig für maximale Dynamik. Die Zusatzfunktion "eBOOST" ermöglicht eine spürbar direktere Leistungsentfaltung als bei herkömmlichen Antrieben.
Dies muss für die jeweiligen Gegebenheiten individuell betrachtet werden. Spielt dabei der Umweltaspekt oder die Wirtschaftlichkeit die größere Rolle oder gibt es noch weitere Faktoren, die Berücksichtigung finden sollten, wie beispielsweise die jährliche Kilometerleistung? Für die Wirtschaftlichkeit müssen die Gesamtkosten des Elektrofahrzeugs mit einem Verbrenner verglichen werden. Hierzu zählen die Anschaffungskosten, die Strom- bzw. Kraftstoffkosten, die Betriebskosten (Wartung, Reparatur, Steuern und Versicherung), die Abschreibung für die Abnutzung, sowie der Fahrzeugrestwert. Letztlich müssen die Vor- und Nachteile der Elektromobilität immer individuell abgewogen werden. Eventuell gibt es auch noch Fördermittel des Bundes oder der Kommunen, die zusätzlich in Betracht gezogen werden müssen.
Sobald ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, muss der geldwerte Vorteil dafür versteuert werden. Bei reinen Verbrennern beträgt dieser 1% vom Bruttolistenpreis. Bei PHEV (Plug-In Hybrid Electric Vehicles) wird die pauschale Versteuerung halbiert und auf 0,5% des Bruttolistenpreises veranschlagt. Die Voraussetzung beim Hybrid sind dabei folgende:
  1. Das Fahrzeug muss extern aufladbar sein (= Plug in Hybrid)
  2. Der CO2-Ausstoß ist nicht höher als 50 Gramm pro km oder die rein elektrische Reichweite ist mindestens 60 km (ab 2025 gilt mindestens 80 km rein elektrische Reichweite)
Bei reinen BEV (Batterie Elektric Vehicle) verringert sich der Prozentsatz auf 0,25% vom Bruttolistenpreis bei einem Kaufpreis von bis zu 70.000€. Ab einem Preis von über 70.000€ gilt wie bei allen PHEVs die 0,5% Regelung. Diese Regelungen gelten nach aktuellem Stand noch bis Ende 2030.
E-Autos (Elektroautos) die erstmals zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden oder werden, wird eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren gewährt, die maximal bis zum 31.12.2030 gültig ist. Plug-in-Hybride sind nicht von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuer berechnet sich wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß. Jedoch sind die Emissionen von Plug-in-Hybriden in den meisten Fällen deutlich geringer als bei Verbrennern, was zu einer geringeren Kfz-Steuerbelastung führt. Bei einem maximalen CO₂-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer profitieren sie zusätzlich von einem jährlichen Steuerfreibetrag von 30 Euro für emissionsarme Fahrzeuge. Diese Entlastung ist bis Ende 2024 befristet.
Das E-Kennzeichen kann für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragt werden. Laut dem Elektromobilitätsgesetz sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybrid-Fahrzeuge mit einem maximalen CO₂-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer oder mindestens 40 Km Reichweite) und Brennstoffzellenfahrzeuge dazu berechtigt. Die möglichen Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen werden durch die Kommunen festgelegt. Diese können z.B. kostenfreie Parkplätze, das Befahren von Sonderstreifen oder das Aufheben von Durchfahrtsverboten sein.
Der Umweltbonus fördert den Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil am Umweltbonus) der durch die Bundesregierung beschlossen wurde und durch die Automobilhersteller (Herstelleranteil am Umweltbonus). Die Bestimmungen für die Förderung unterliegen seit der Einführung immer wieder Änderungen und können in der aktuellen Gültigkeit der Höhe und Fristen über das Antragsportal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) http://www.bafa.de unter den Auswahlpunkten Energie, Energieeffizienz, Elektromobilität abgefragt werden. Nach derzeitigem Stand endet die Förderung am 31.12.2025.
THG-Quote steht abgekürzt für Treibhausgasminderungsquote. Es geht also darum, die Treibhausgase zu mindern. Als gesetzliche Maßnahme und politisches Instrument für den Klimaschutz verfolgt die THG-Quote das Ziel, die Treibhausgase im Verkehrssektor zu verringern und erneuerbare Energien zu fördern. Als Halterin eines E-Autos können Sie am Quotenhandel teilnehmen und dadurch profitieren. Zur Abwicklung gibt es unterschiedliche Anbieter wie z.B. die ZusammenStromen GmbH (https://geld-fuer-eauto.de)
Durch modernste Elektroantriebe bewegen Sie sich lokal emissionsfrei und ohne fossile Brennstoffe, sind mit Ihrem BMW oder MINI E-Auto leise unterwegs und reduzieren so den Lärmpegel in der Stadt. Ein Elektroauto (E-Auto, BEV) bietet ein vollkommen neues, emotionsgeladenes Fahrerlebnis. Sie erleben eine faszinierende elektrische Dynamik dank Drehmoment aus dem Stand weg und einer ansatzlosen Beschleunigung. Gleichzeitig liefert der nahezu geräuschlose Elektromotor ein neues und entspanntes Fahrgefühl. Zudem ist ein BEV im eigentlichen Fahrbetrieb „lokal“ emissionsfrei und schont damit maximal unsere Umwelt. Weitere Vorteile von E-Autos sind die höchste Kategorie der landesspezifischen Förderung sowie steuerliche Vorteile. E-Autos sind kostengünstig in der Instandhaltung. Elektrofahrzeuge benötigen keine verschleißanfälligen Teile wie beispielsweise Zündkerzen, Ölfilter und eine Abgasanlage, was zu niedrigeren Wartungskosten führt. Wenn möglich haben Sie Ihre Tankstelle zuhause und laden dort Ihr E-Auto ganz bequem. Zum Beispiel über Nacht angeschlossen entfällt die Fahrt zur Tankstelle und Sie sparen Zeit.
Grundsätzlich müssen alle zugelassenen Fahrzeuge den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Daher entspricht der Standard mindestens dem vergleichbarer Verbrennerfahrzeuge. Dies wurde durch herstellerunabhängige und umfangreiche Crashtests belegt. Darüber hinaus müssen die elektrischen Komponenten im Elektroauto eigensicher ausgelegt sein. Das bedeutet eine Stromflussunterbrechung, sobald eine Störung auftritt. Das Brandrisiko ist bei Elektrofahrzeugen genauso gering wie bei Verbrennern. Allerdings ist der Brand einer Lithium-Ionen-Batterie komplizierter zu löschen.
Die jeweilige Reichweite eines Elektrofahrzeugs hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie z. B. Fahrweise, Streckenbedingungen, Fahrzeugausstattung, Wetterbedingungen und Nutzlast.
Die Reichweite von Elektrofahrzeugen ist temperaturabhängig, Die Reichweite kann im Winter um bis zu 30% sinken.
Die Reichweite eines Elektrofahrzeugs hängt von der Akkukapazität und dem jeweiligen Stromverbrauch ab. Hat der Akku beispielsweise eine Kapazität von 60 kWh und das Fahrzeug einen Verbrauch von 15 - 20 kWh beträgt die mögliche Reichweite zwischen 300 und 400 km. Aktuell erreichen Elektroautos in der Praxis eine Reichweite zwischen 150 und 600 km.
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